FAQ
Fragen zum Erweiterungsstudium Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
von Studierenden
Die folgenden FAQs dienen als allgemeine Orientierung und geben einen gemeinsamen Überblick zum BNE-Erweiterungsstudium. Bitte beachten Sie, dass an den beteiligten Universitäten unterschiedliche bzw. ergänzende Regelungen gelten können. Maßgeblich sind daher stets die jeweils geltenden Regelungen der eigenen Universität. Bei Unklarheiten oder weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson Ihrer Universität.
A) Allgemeines zum Erweiterungsstudium
- 1) Was ist das Erweiterungsstudium Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)?Einklappen
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Das Erweiterungsstudium Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist ein zusätzliches Studienangebot für Lehramtsstudierende und bereits tätige Lehrkräfte. Es erweitert das professionelle Profil von Lehrkräften im Bereich BNE und fördert Kompetenzen, um Fragen nachhaltiger Entwicklung fachlich fundiert, didaktisch reflektiert und schulbezogen zu bearbeiten. Dabei verbindet das Studium wissenschaftliche Grundlagen, didaktische Perspektiven und schulpraktische Bezüge.
Rechtliche Grundlage des Erweiterungsstudiums ist § 119 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I). Das Erweiterungsstudium zählt zu den pädagogischen Qualifikationen nach § 111 LPO I und kann sowohl studienbegleitend als auch im Rahmen einer nachträglichen Erweiterung absolviert werden. Der Studienumfang pädagogischer Qualifikationen beträgt nach § 111 LPO I grundsätzlich mindestens 45 Leistungspunkte.
- 2) An wen richtet sich das Erweiterungsstudium?Einklappen
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Das Erweiterungsstudium richtet sich gemäß § 111 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) an Lehramtsstudierende sowie an Lehrkräfte, die ihr professionelles Profil im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) erweitern möchten. Es ist besonders geeignet für Personen, die BNE im Unterricht, in fächerübergreifenden Projekten und Schulentwicklungsprozessen verankern oder als Ansprechpersonen für BNE an Schulen tätig werden möchten.
- 3) Welchen Nutzen hat das Erweiterungsstudium?Einklappen
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Das Erweiterungsstudium ergänzt das eigene Lehramtsprofil um Kompetenzen im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse zu nachhaltiger Entwicklung, Grundlagen und Didaktik von BNE, fachdidaktischen Zugängen, Schulentwicklung im Sinne eines Whole School Approach und praxisorientierter Umsetzung.
Das Studium ist insbesondere hilfreich, wenn der bzw. die Studierende BNE an Schulen verankern, Schulentwicklungsprozesse mitgestalten und Unterrichtskonzepte zu Nachhaltigkeit entwickeln sowie Ansprechperson für BNE werden möchte.
- 4) Wird es ein eigenes Schulfach Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) geben?Einklappen
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Nein. Durch das Erweiterungsstudium entsteht kein eigenes Schulfach „BNE“. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist vielmehr als Querschnittsaufgabe von Schule zu verstehen. Das Erweiterungsstudium qualifiziert dazu, BNE in verschiedenen Fächern, in fächerübergreifenden Lernsettings, in Projekten sowie in Prozessen der Schulentwicklung umzusetzen.
- 5) Was bringt mir das Erweiterungsstudium, wenn ich später in ein anderes Bundesland gehe?Einklappen
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Die pädagogische Qualifikation nach § 119 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) ist eine bayerische Regelung. Bei einem späteren Wechsel in ein anderes Bundesland muss daher im Einzelfall mit den dort zuständigen Stellen geklärt werden, ob und in welcher Form die Qualifikation anerkannt oder berücksichtigt werden kann.
Unabhängig von einer formalen Anerkennung dokumentiert das Erweiterungsstudium ein vertieftes wissenschaftliches und didaktisches Profil im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und zeigt Ihre Bereitschaft und Motivation sich fortwährend zu engagieren und weiterzubilden.
- 6) Welche Kosten fallen für das Erweiterungsstudium an?Einklappen
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Für das Erweiterungsstudium fallen keine zusätzlichen Studiengebühren an.
Wenn der bzw. die Studierende bereits an der Universität eingeschrieben ist, an der er bzw. sie das Erweiterungsstudium Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) absolvieren möchte, entstehen durch die Aufnahme des Erweiterungsstudiums keine weiteren Kosten.
Wenn für das Erweiterungsstudium eine neue Immatrikulation erforderlich ist, ist für die Dauer der Einschreibung der jeweilige Semesterbeitrag der Universität zu entrichten. Die Höhe des Semesterbeitrags richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Universität.
B) Zulassung, Einschreibung und Studienorganisation
- 7) Kann ich das Erweiterungsstudium Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) studienbegleitend absolvieren?Einklappen
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Ja. Nach § 111 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) kann die Erste Staatsprüfung in einer pädagogischen Qualifikation vor Erwerb der Lehramtsbefähigung gleichzeitig mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt oder nach Bestehen dieser Prüfung abgelegt werden. Das Erweiterungsstudium kann daher studienbegleitend oder als nachträgliche Erweiterung absolviert werden.
- 8) Kann ich das Erweiterungsstudium beginnen und später fortsetzen?Einklappen
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Grundsätzlich ja, weil § 111 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) die Ablegung der Ersten Staatsprüfung in einer pädagogischen Qualifikation auch nach Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt bzw. nach Erwerb der Lehramtsbefähigung vorsieht. Die konkrete Fortsetzung hängt aber von der Immatrikulation, dem Veranstaltungsangebot, den Prüfungsfristen und den Regelungen der jeweiligen Universität ab.
- 9) Gibt es einen NC oder Zugangsvoraussetzungen?Einklappen
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Nach derzeitigem Stand ist für das Erweiterungsstudium Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) kein Numerus clausus vorgesehen. Zu beachten sind jedoch die Zugangsvoraussetzungen nach § 111 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) sowie die jeweiligen Einschreibungs- und Teilnahmevoraussetzungen der einzelnen Universitäten.
- 10) Wann kann ich mich für das Erweiterungsstudium einschreiben?Einklappen
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Die Einschreibefristen und Einschreibeverfahren werden von den jeweiligen Universitäten festgelegt und können sich je nach Standort unterscheiden.
Weitere Informationen werden auf folgenden Websites zur Verfügung gestellt:
Schon an der Universität Bayreuth immatrikulierte Lehramtsstudierende nutzen den Antrag auf Studienfachänderung. Bitte beachten Sie dabei die Informationen unter folgendem Link.
- 11) Wie lange dauert das Erweiterungsstudium?Einklappen
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Das Studium umfasst 45 Leistungspunkte und ist auf eine Studiendauer von etwa drei Semestern angelegt. Die tatsächliche Dauer kann je nach individueller Studienplanung variieren.
- 12) Welcher Arbeitsaufwand ist einzuplanen?Einklappen
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Das Erweiterungsstudium umfasst insgesamt 45 Leistungspunkte. Ein Leistungspunkt entspricht in der Regel 30 Arbeitsstunden. Dieser Aufwand verteilt sich auf Präsenzzeiten, digitale oder hybride Lehrformate, Selbststudium, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsleistungen sowie die Vorbereitung auf die Erste Staatsprüfung.
- 13) Verlängert sich durch das Erweiterungsstudium die Regelstudienzeit?Einklappen
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Die Verlängerung der Regelstudienzeit betrifft nur Lehramtsstudierende, die das Erweiterungsstudium im Rahmen einer grundständigen Erweiterung absolvieren. Bei einem Lehramtsstudium mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung verlängert sich die Regelstudienzeit in diesem Fall nach § 20 Abs. 2 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) um zwei Semester.
Dies gilt nicht für eine nachträgliche Erweiterung nach Art. 23 BayLBG. Für bereits tätige Lehrkräfte, die das Erweiterungsstudium als nachträgliche Erweiterung absolvieren, gibt es keine Regelstudienzeit im Sinne des grundständigen Lehramtsstudiums. Eine allgemeine Höchststudiendauer ist hierfür nicht vorgesehen; maßgeblich sind die jeweiligen Immatrikulations-, Teilnahme- und Prüfungsregelungen der jeweiligen Universität.
Für Bachelor- und Masterstudiengänge, wie das Lehramt Gymnasium an der Universität Bayreuth, gilt die Regelung zur Verlängerung der Regelstudienzeit nach § 20 Abs. 2 LPO I nicht entsprechend. Dort richtet sich die Regelstudienzeit nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor- oder Masterstudiengangs.
C) Aufbau und Inhalte
- 14) Wie ist das Erweiterungsstudium Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) aufgebaut?Einklappen
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Standortübergreifend orientiert sich das Erweiterungsstudium an § 119 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I). Danach sind für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Lehrveranstaltungen zu Grundlagen und Herausforderungen von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), fachdidaktischen Zugängen sowie Schulentwicklung unter dem Aspekt BNE nachzuweisen. Die konkrete Modulstruktur wird von den Universitäten ausgestaltet:
- 15) Welche Inhalte werden im Erweiterungsstudium behandelt?Einklappen
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Im Studium erwerben die Studierenden unter anderem:
- fundierte Kenntnisse zu Konzepten und Theorien nachhaltiger Entwicklung,
- vertiefte Einblicke in Grundlagen und Didaktik von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE),
- Kompetenzen zur Analyse lokaler, regionaler und globaler Transformationsprozesse,
- Fähigkeiten zur Gestaltung nachhaltigkeitsorientierter Unterrichtskonzepte,
- Wissen über Schulentwicklung zum Beispiel im Sinne eines Whole School Approach,
- die Fähigkeit zur Förderung von Bewertungs-, Gestaltungs- und Handlungs-kompetenzen im Kontext von Nachhaltigkeit bei Schülern und Schülerinnen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verbindung von Theorie und Praxis. Dabei werden konkrete Unterrichts- und Schulprojekte entwickelt und deren Umsetzung wissenschaftlich fundiert reflektiert.
- fundierte Kenntnisse zu Konzepten und Theorien nachhaltiger Entwicklung,
- 16) In welchen Formaten finden die Lehrveranstaltungen statt?Einklappen
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Die Lehrveranstaltungen im Erweiterungsstudium Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) können je nach Universität, Modul und konkreter Veranstaltung in unterschiedlichen Formaten stattfinden. Vorgesehen sind digitale, hybride und Präsenzformate (regelmäßig und geblockt). Dadurch sollen sowohl standortbezogene Lehrangebote als auch universitätsübergreifende Veranstaltungen ermöglicht werden.
Welche Form eine konkrete Lehrveranstaltung hat, wird jeweils im Vorlesungsverzeichnis bzw. in den Veranstaltungsinformationen der anbietenden Universität ausgewiesen.
D) Universitätsübergreifendes Studieren und Anerkennung
- 17) Wo findet ein Student bzw. eine Studentin die gemeinsamen bzw. universitäts-übergreifenden Lehrangebote?Einklappen
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Informationen zum Erweiterungsstudium Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Hinweise zum universitätsübergreifenden Lehrangebot werden über das gemeinsame BNE-Portal des Erweiterungsstudiums bereitgestellt. https://www.bne-erweiterungsstudium.uni-bayreuth.de/de/index.html
Dort sind zentrale Informationen zum Studium, zu Lehrveranstaltungen, zu Terminen sowie zur Studiengangsleitung und Beratung vorgesehen.
Konkrete Lehrveranstaltungen, Anmeldeverfahren und Anerkennungsregelungen unterscheiden sich zwischen den Universitäten.
- 18) Wer sind die Partneruniversitäten?Einklappen
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artneruniversitäten des Erweiterungsstudiums Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) sind die beteiligten bayerischen Universitäten, die das Studienangebot gemeinsam entwickelt und inhaltlich eng abgestimmt haben. Dazu zählen die Otto-Friedrich-Universität Bamberg, die Universität Bayreuth, die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt und die Universität Regensburg. Perspektivisch kann auch die Universität Augsburg hinzukommen.
Die beteiligten Universitäten stellen über das gemeinsame BNE-Portal des Erweiterungsstudiums zentrale Informationen zum Erweiterungsstudium und zum universitätsübergreifenden Lehrangebot bereit.
https://www.bne-erweiterungsstudium.uni-bayreuth.de/de/index.html - 19) Können Studierende Veranstaltungen an den Partneruniversitäten belegen?Einklappen
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Studierende des Erweiterungsstudiums Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) können auch Veranstaltungen belegen, die im Rahmen des Erweiterungsstudiums an den beteiligten Partneruniversitäten angeboten werden.
Vorab muss Kontakt mit der bzw. dem jeweiligen Dozierenden sowie der BNE-Studiengangsleitung der jeweiligen Universität, an der der/die Studierende im BNE-Erweiterungsstudium eingeschrieben ist (Heimatuniversität), aufgenommen und geklärt werden, ob eine Teilnahme und Anrechnung möglich sind. Am Ende der Veranstaltung lässt sich der Student bzw. die Studentin die erbrachte Leistung auf dem vorgesehenen Anerkennungsformular bestätigen. Das ausgefüllte Formular wird anschließend wie auf dem Anerkennungsformular beschrieben an der Heimatuniversität eingereicht.
Eine zusätzliche Einschreibung an der Partneruniversität ist nicht erforderlich, sofern der Student bzw. die Studentin die Veranstaltung im Rahmen des BNE-Erweiterungsstudiums besucht.
- 20) Können Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen anerkannt werden?Einklappen
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Ja, grundsätzlich können geeignete Veranstaltungen aus verschiedenen Fachbereichen anerkannt werden, wenn sie inhaltlich zum jeweiligen Modul passen.
Die Anerkennung muss vorab mit der bzw. dem jeweiligen Dozierenden und der Studiengangsleitung des Erweiterungsstudiums Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an der Universität, an der der/die Studierende im BNE-Erweiterungsstudium eingeschrieben ist (Heimatuniversität), abgestimmt werden. Für die Anerkennung sind die jeweils gültigen Formulare und Verfahren der Universität zu beachten.
E) Erste Staatsprüfung, Noten und Wiederholung
- 21) Wie sieht die Erste Staatsprüfung im Fach Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) aus?Einklappen
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Die Erste Staatsprüfung besteht nach § 119 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) aus einer schriftlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfasst eine Aufgabe zu Grundlagen, Herausforderungen und Didaktik der BNE mit vier Stunden Bearbeitungszeit. In der praktischen Prüfung wird eine während des Studiums entwickelte Unterrichtseinheit vorgestellt; anschließend werden Fragen der prüfungsberechtigten Personen beantwortet. Die praktische Prüfung dauert 30 Minuten.
- 22) Ab wann kann die Erste Staatsprüfung im Fach Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) abgelegt werden?Einklappen
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Die Erste Staatsprüfung im Fach BNE wird nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnung der Universität, an der der/die Studierende im BNE-Erweiterungsstudium eingeschrieben ist (Heimatuniversität), und der staatlichen Prüfungstermine abgelegt. Es wird empfohlen sich frühzeitig bei der Heimatuniversität über Fristen, Anmeldung und Zulassung zur Prüfung zu informieren.
- 23) Wie können sich Studierende auf die schriftliche Prüfung vorbereiten?Einklappen
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An allen Standorten wird besonderer Wert auf die gemeinsamen Grundlagen von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) gelegt. Einen zentralen theoretischen Bezugspunkt bildet der gemeinsam entwickelte vhb-Kurs “Bildung für nachhaltige Entwicklung: Grundlagen”. Zudem wird (ab dem Sommersemester 2027) ein Vorbereitungsseminar zur Staatsprüfung angeboten. Zusätzlich dienen die weiteren Veranstaltungen zu nachhaltiger Entwicklung, BNE, fachdidaktischen Vertiefungen und Schulentwicklung der Vorbereitung auf die Prüfungsanforderungen nach § 119 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I).
- 24) Wo wird die praktische Prüfung abgelegt?Einklappen
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Die praktische Prüfung wird in der Regel an der Universität abgenommen, an der der/die Studierende im Erweiterungsstudium Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) eingeschrieben sind (Heimatuniversität). Organisation, Anmeldung und Durchführung richten sich nach den Vorgaben der Lehramtsprüfungsordnung I
(LPO I) sowie nach den Verfahren der Heimatuniversität und des zuständigen Prüfungsamtes.Verbindliche Informationen erhalten Sie beim Prüfungsamt der Heimatuniversität.
- 25) Gibt es eine Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsstudium?Einklappen
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Für § 119 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) ist keine eigene Zweite Staatsprüfung im Fach BNE geregelt.
- 26) Wie setzt sich die Note der Ersten Staatsprüfung im Erweiterungsfach zusammen?Einklappen
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Die Note im Erweiterungsfach Bildung für nachhaltige Entwicklung ergibt sich aus den Prüfungsteilen der Ersten Staatsprüfung nach § 119 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I). Diese besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung. § 30 LPO I regelt, dass jede einzelne Leistung einfach gewertet wird, soweit nichts anderes bestimmt ist. Da § 119 LPO I für das Erweiterungsfach BNE keine abweichende Gewichtung vorsieht, werden die schriftliche und die praktische Prüfung jeweils einfach gewertet.
Die studienbegleitenden Modulprüfungen dienen dem Nachweis der für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erforderlichen Leistungen. Sie gehen nach der LPO I nicht als eigene Prüfungsteile in die Note der Ersten Staatsprüfung im Erweiterungsfach ein.
- 27) Wie häufig können Prüfungen wiederholt werden?Einklappen
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Die Wiederholungsregelungen für studienbegleitende (Modul-)Prüfungen richten sich nach den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen der Universität, an der der/die Studierende im Erweiterungsstudium Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) eingeschrieben ist (Heimatuniversität). Für die Erste Staatsprüfung gelten die Regelungen der LPO I und die Vorgaben des zuständigen Prüfungsamtes der Heimatuniversität.
F) Beratung und Kontakt
- 28) An wen können sich die Studierenden bei Fragen wenden?Einklappen
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Bei allgemeinen und standortbezogenen Fragen können sich die Studierenden an die Studiengangsleitung oder das zuständige Prüfungsamt der Universität, an der der/die Studierende im Erweiterungsstudium Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) eingeschrieben ist (Heimatuniversität), wenden. Die Kontaktdaten der beteiligten Universitäten sind auf der gemeinsamen Website des BNE-Erweiterungsstudiums unter „Studiengangsleitung und Beratung“ zu finden.
Stand: 14.10.2026